Sollte Ihr Fahrzeug durch die Reparatur an Wert verlieren, kann die Versicherung dazu verpflichtet werden, den Verlustbetrag zu erstatten. Folgende Faktoren fließen hier mit ein: Reparaturkosten und Reparaturart, Altschäden und Laufleistung, Neupreis des Fahrzeugs und Fahrzeugalter, der Erhaltungszustand sowie den Wiederbeschaffungs- oder Veräußerungswert. Auch der aktuelle Marktwert des Fahrzeugs wird berücksichtigt. Ihr unabhängiger Kfz-Sachverständiger prüft alle Voraussetzungen gibt Ihnen genaue Auskunft über die Höhe der anfallenden Wertminderung. Hinweis: Ein Gutachter der gegnerischen Versicherung tendiert gerne dazu diesen Aspekt zu vernachlässigen.