Ihr Recht
Wir klären Sie auf: Ihre wichtigsten Rechte beim Kfz-Schaden
Hinweis: Bei den folgenden Informationen handelt es sich nicht um eine Rechtsberatung. Bei einer genauen Einschätzung Ihres individuellen Falls sollten Sie einen Anwalt hinzuziehen.
Achten Sie darauf, dass Sie Ihren Fall vollständig über einen Anwalt überprüfen lassen und Sie ggfs. alle weiteren Ersatzansprüche geltend machen. Dieses können unter anderem folgende Ansprüche sein: Schmerzensgeld und Arbeitsausfall, Gerichtskosten, Arztkosten und Bergungskosten, Aufwandspauschalen und Entsorgungskosten, Transportkosten und Abschleppkosten, An- und Abmeldekosten, Umbaukosten und Reparaturbestätigungskosten.
Als Unfall-Geschädigter haben Sie meistens Anspruch auf einen Leihwagen. Dies gilt während der Reparatur oder der Wiederbeschaffung eines vergleichbaren Fahrzeugs bei einem Totalschaden. Alternativ können Sie Ihren Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung geltend machen. Die Höhe ist abhängig von dem Alter des Fahrzeugs und der Dauer der Wiederbeschaffung oder Reparatur, die vom Sachverständigen festgelegt wird.
Sollte Ihr Fahrzeug durch die Reparatur an Wert verlieren, kann die Versicherung dazu verpflichtet werden, den Verlustbetrag zu erstatten. Folgende Faktoren fließen hier mit ein: Reparaturkosten und Reparaturart, Altschäden und Laufleistung, Neupreis des Fahrzeugs und Fahrzeugalter, der Erhaltungszustand sowie den Wiederbeschaffungs- oder Veräußerungswert. Auch der aktuelle Marktwert des Fahrzeugs wird berücksichtigt. Ihr unabhängiger Kfz-Sachverständiger prüft alle Voraussetzungen gibt Ihnen genaue Auskunft über die Höhe der anfallenden Wertminderung. Hinweis: Ein Gutachter der gegnerischen Versicherung tendiert gerne dazu diesen Aspekt zu vernachlässigen.
Bei einem Haftpflichtschaden hat der Geschädigte unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Schadensersatz. Der Schadensersatz bei einem Unfall umfasst entweder die Reparaturkosten, die bis zu 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts des Fahrzeugs betragen dürfen, oder im Fall eines Totalschadens den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts, der den verbleibenden Wert des beschädigten Fahrzeugs darstellt. Im Falle eines Schadens hat der Geschädigte die Wahl zwischen der Wiederherstellung der beschädigten Sache oder einer fiktiven Abrechnung auf Basis des erstellten Gutachtens. Bei letzterem wird der Schadensersatz auf Grundlage der Kosten der Reparatur erstattet, ohne dass der Geschädigte eine Rechnung vorlegen muss.
Sie haben das Recht, einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl zu beauftragen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen und sich rechtlich beraten zu lassen. In der Regel trägt die gegnerische Versicherung die anfallenden Gebühren. Immer eine Überlegung wert: Informieren Sie sich auch gerne über eine Rechtsschutzversicherung und ob dies vielleicht weitere Vorteile für Sie mitbringt.
Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen, um den Schadenumfang und die Beweissicherung zu überprüfen – unabhängig davon, ob der Unfallgegner oder seine Versicherung bereits einen Gutachter beauftragt hat. Die Kosten für das Gutachten sind von der regulierenden Versicherung zu tragen. Wir empfehlen, immer einen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen, um die tatsächliche Schadenshöhe festzustellen. Die Kosten für den Kostenvoranschlag können bei der gegnerischen Versicherung geltend gemacht werden.
Welche Rechte habe ich als Unfallverursacher?
Wenn Sie der Unfallverursacher sind, kann Ihre Versicherung von Ihnen verlangen, einen Versicherungsgutachter anzunehmen, was bei Kasko- und Vollkaskoschäden fast immer der Fall ist. Überprüfen Sie daher bei einem Kaskoschaden vorher mit Ihrer Versicherung, ob Sie einen freien Gutachter auswählen dürfen. Bei einer Teilschuld des Unfalls müssen Sie nicht den Kfz-Gutachter der Versicherung akzeptieren. Beauftragen Sie in diesem Fall Ihren Kfz-Gutachter Ihrer Wahl.