Als Unfall-Geschädigter haben Sie meistens Anspruch auf einen Leihwagen. Dies gilt während der Reparatur oder der Wiederbeschaffung eines vergleichbaren Fahrzeugs bei einem Totalschaden. Alternativ können Sie Ihren Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung geltend machen. Die Höhe ist abhängig von dem Alter des Fahrzeugs und der Dauer der Wiederbeschaffung oder Reparatur, die vom Sachverständigen festgelegt wird.