Bei einem Haftpflichtschaden hat der Geschädigte unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Schadensersatz. Der Schadensersatz bei einem Unfall umfasst entweder die Reparaturkosten, die bis zu 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts des Fahrzeugs betragen dürfen, oder im Fall eines Totalschadens den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts, der den verbleibenden Wert des beschädigten Fahrzeugs darstellt. Im Falle eines Schadens hat der Geschädigte die Wahl zwischen der Wiederherstellung der beschädigten Sache oder einer fiktiven Abrechnung auf Basis des erstellten Gutachtens. Bei letzterem wird der Schadensersatz auf Grundlage der Kosten der Reparatur erstattet, ohne dass der Geschädigte eine Rechnung vorlegen muss.
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