Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen, um den Schadenumfang und die Beweissicherung zu überprüfen – unabhängig davon, ob der Unfallgegner oder seine Versicherung bereits einen Gutachter beauftragt hat. Die Kosten für das Gutachten sind von der regulierenden Versicherung zu tragen. Wir empfehlen, immer einen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen, um die tatsächliche Schadenshöhe festzustellen. Die Kosten für den Kostenvoranschlag können bei der gegnerischen Versicherung geltend gemacht werden.
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