Es ist Ihr Recht, einen eigenen, unabhängigen Schadensgutachter für die Begutachtung des Schadens zu beauftragen. Es ist entscheidend, keinen Sachverständigen der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren. In der Regel trägt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für die Begutachtung des Schadens durch den Sachverständigen.