Unfallgutachten2023-11-08T11:32:08+01:00

Sie brauchen ein Unfallgutachten?

Wir helfen Ihnen im Schadenfall!

  • KONTAKT:
    Jetzt flexibel Termin vereinbaren für eine Begutachtung! Bei uns in Hamburg Bergedorf oder bei Ihnen vor Ort.

  • BEGUTACHTUNG:
    Wir begutachten Ihr Fahrzeug genauestens und dokumentieren alle Schäden.

  • GUTACHTENERSTELLUNG:
    Wir erstellen für Sie ein individuelles Gutachten und senden es Ihnen innerhalb von 24 – 48 Stunden zu.

  • SCHADENREGULIERUNG:
    Wir senden Ihr Gutachten an Ihren Anwalt oder die zuständige Versicherung und unterstützen Sie jederzeit.

Nach einem Unfall ist ein unabhängiger Gutachter unverzichtbar!

Rund um die Uhr für Sie erreichbar:

0160 31 32 410

Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche

um den gesamten Schaden erstattet zu bekommen!

Unverschuldete Unfälle auf der Straße oder auf einem Parkplatz können jederzeit zu einer Beschädigung Ihres Autos führen. Der Verursacher ist verantwortlich für die Regulierung des Schadens. Ein Laie kann oft nicht den Umfang des Schadens oder dessen Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit des Autos abschätzen. Selbst bei geringfügig erscheinenden Schäden wie einem Parkrempler kann eine tiefere Beschädigung vorliegen. Wir sind uns nie zu schade auch bei kleinen Schäden die Stoßstange abzubauen um wirklich alle möglichen Teile zu untersuchen.

Um sicherzustellen, dass Sie bei der Regulierung Ihres Schadens keine Nachteile haben benötigen Sie ein Schadengutachten. Zusätzlich erhalten Sie Auskunft über die Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeugs. Alle Schäden werden als Beweise dokumentiert. Wir sind Experten in Schadengutachten und Unfallgutachten und helfen Ihnen den vollen Schadensumfang zu ermitteln und durchzusetzen.

Nur wenige Unfallgeschädigte kennen ihre Rechte nach einem Verkehrsunfall. Die regulierende Versicherung ist auf Gewinn ausgerichtet und meist nicht freiwillig dazu bereit, die maximale Schadensumme auszuzahlen. Deswegen empfiehlt es sich, die Schäden an Ihrem Auto von einem unabhängigen Kfz Gutachter beurteilen zu lassen und ein entsprechendes Unfallgutachten in Auftrag zu geben.

Kontaktieren Sie uns für eine zeitnahe Untersuchung in unserer Prüfhalle oder bei Ihnen vor Ort.

0160 31 32 410
  • Wichtig:
    Die Kosten für die Erstellung eines Unfallgutachtens trägt der Schadensverursacher. Die Gutachterkosten sind gesetzlich im BGB § 249 geregelt und gehören zu Ihren Schadenersatzansprüchen gegenüber der gegnerischen Versicherung.

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Unfallgutachten für alle Fahrzeuge!

Sie sind unverschuldet in einen Unfall verwickelt? Unsere Experten erstellen Schadengutachten für PKW, LKW, Motorräder, Anhänger, Wohnmobile, E-Roller und weitere Fahrzeuge.

Sie haben einen Kaskoschaden?

Auch bei einem Kaskoschaden werden wir gerne für Sie tätig. Bitte überprüfen Sie vorher Ihren Versicherungsvertrag. Es könnte sein, dass die Versicherung im Schadensfall eigene Schadengutachter bevorzugt. Falls Sie hierbei unsicher sind können Sie uns jederzeit kontaktieren.

10 Vorteile eines unabhängigen Unfallgutachten:

  1. Detaillierte und professionelle Dokumentation des Schadens als Beweissicherung.
  2. Wertminderung durch die sogenannte merkantile Wertminderung. Anhand Faktoren wie Neupreis, Wiederbeschaffungswert, Laufleistung und Fahrzeugalter sowie der Reparaturart.
  3. Überprüfung der Instandsetzung nach Reparatur und Rechnungsprüfung.
  4. Totalschaden? Wir ermitteln Ihnen den Wiederbeschaffungswert sowie den Restwert Ihres Fahrzeugs.
  5. Schaden auszahlen lassen durch Unfallgutachten als Abrechnungsgrundlage.
  6. Mietwagen bei Reparatur. Dies steht Ihnen bei der Beseitigung von Schäden rechtlich zu.
  7. Nutzungsausfall: Falls Sie keinen Mietwagen in Anspruch nehmen möchten, können Sie sich den Nutzungsausfall Ihres Fahrzeugs auszahlen lassen.
  8. Wiederverkauf: Nach deutschem Recht müssen Sie bei einem Verkauf Ihres Fahrzeugs alle Reparaturen angegeben. Mit unserem Unfallgutachten erhalten Sie eine detaillierte Dokumentation.
  9. Keine Kosten. Sofern Sie unschuldig in einen Unfall verwickelt sind und keine Teilschuld haben fallen für Sie keine Kosten an.
  10. Unabhängiges Unfallgutachten für eine neutrale Beweissicherung ohne Interessenkonflikt.

Kfz Gutachten – Inhalt und Überblick:

 Genauste Begutachtung durch unsere Experten in unserer HSC-Prüfhalle
 Aufnahme der Reparaturkosten, Lackierkosten und Instandsetzung
Dokumentation aller relevanten Fahrzeugdaten (u.a. Typ, Ausstattung, Kilometerstand)
 Bemerkungen zur Verkehrssicherheit des Fahrzeugs nach Unfall
 Angaben der Wertminderung und die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes
 Restwertermittlung bei Totalschaden
 Beurteilung von Reparaturdauer in Arbeitstagen
Auflistung der benötigen Ersatzteile und Preise mit detailliertem Schadenumfang
 Nutzungsausfallentschädigung
 Bei Totalschaden: Wiederbeschaffungsdauer

Weitere mögliche Ansprüche die bei einem Haftpflichtschaden entstehen können:

Sonstige Ansprüche2023-09-08T16:37:03+02:00

Finanzierungsgebühren, Zulassungsgebühren, Ummeldegebühren und Standkosten

Für gewisse Situationen macht es Sinn eine Rechtsschutzversicherung zu haben. Gerne empfehlen wir Ihnen in diesem Zuge einen Anwalt im Bereich Verkehrs- und Schadensrecht. Anwaltskosten werden ebenfalls von der gegnerischen Versicherung getragen.

Sachkosten zur Wiederbeschaffung2023-09-08T16:36:46+02:00

Reparaturkosten, Bergungskosten und Abschleppkosten, Wiederbeschaffungskosten, Entsorgungskosten und Sachschäden, Nutzungsausfall wie Mietwagenkosten

Personenbezogene Ansprüche2023-09-08T16:36:31+02:00

Schmerzensgeld, Arztkosten, Arbeitsausfall, Anwaltshonorar, Auslagenpauschale, Sachverständigengebühren

Weitere Infos

Wie werden Vor- und Altschäden in einem Unfallgutachten berücksichtigt?

Vor- und Altschäden an einem Fahrzeug werden in einem Unfallgutachten nicht genau mit einkalkuliert. Der Kfz-Gutachter schätzt lediglich grob ein, inwiefern Altschäden den Wert des Fahrzeugs beeinflussen.

Ein Altschaden senkt anhand der kalkulierten Reparaturkosten also nicht den Fahrzeugwert sondern um den sogenannten geschätzten Minderwert.

Kfz Gutachten hamburg
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